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Errechnen Steuerersparnis durch Spenden oder Zustiftungen


Gewährleistungsausschluss
Der Rechner errechnet, um wieviel die Steuer nach der in EStG §32a (1) und §52 (41) für 2019 festgelegten Formel des Einkommensteuertarifs sinkt, wenn sich das steuerpflichtige Einkommen um einen eingegebenen Betrag verringert. Individuell mögliche Einflüsse, wie z. B. Progressionsvorbehalte, werden nicht berücksichtigt. Wir haften nicht für die Richtigkeit der Angaben, diese können eine Fachberatung nicht ersetzen, erlauben meist aber eine Abschätzung der Steuerersparnis durch eine Spende oder Zustiftung. Der Rechner besteht aus einem Javascript-Programm, das von Ihrem Browser ausgeführt wird. Es findet keinerlei Datenversand statt, niemand erfährt Ihre Eingaben.

So funktioniert's:
1. Geben Sie das zu versteuernde Einkommen 2019 (volle Euro) ein.
    für Ehepaare (Splittingverfahren) die Summe beider Partner.
2. Geben Sie einen voll steuerabzugsfähigen Betrag (volle Euro) ein.
3. Beim Eintippen in den Eingabefeldern wird mit Berücksichtigung von 5,5% Solidarzuschlag
    aber ohne Kirchensteuer angezeigt:
- Einkommensteuer (2019) ohne Abzug, Einzelperson und Splittingverfahren
- Einkommensteuer (2019) mit Abzug, Einzelperson und Splittingverfahren
- Steuerersparnis durch den Abzug, Einzelperson und Splittingverfahren

Wir rechnen:
Zu versteuerndes Einkommen:
Voll abzugsfähiger Betrag:
Steuer ohne Abzug Einzelperson:     Steuer ohne Abzug Ehesplitting:
Steuer mit Abzug Einzelperson:     Steuer mit Abzug Ehesplitting:
Steuerersparnis Einzelperson:     Steuerersparnis Ehesplitting: